JavaScript ist abgeschaltet. Sie können fortfahren, aber wir empfehlen, JavaScript einzuschalten, damit Sie das folgende Formular komfortabel und mit allen Funktionen nutzen können. Information * Pflichtfelder Diese Seite enthält Pflichtfelder. Pflichtfelder sind mit einem Sternchen markiert. EA-Konfiguration-XZuFi In diesem Verfahren können Sie Ihren Hund an- bzw. abmelden.Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie kann von den Gemeinden nach kommunalem Satzungsrecht für das Halten von Hunden erhoben werden.Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.Je nach Regelung in der Gemeinde erhält der Hundehalter eine Hundesteuermarke, die mitgeführt oder am Halsband des Hundes befestigt und nach Abmeldung wieder abzugeben ist.Je nach Regelung in der Gemeinde ist ein Hund, der älter als drei Monate ist, durch ein elektronisches Kennzeichen (Transponder) mit einer Kennnummer zu kennzeichnen. Diese Nummer ist bei An- oder Abmeldung anzugeben.Weitere Informationen aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein Was möchten Sie vornehmen? * Dies ist ein Pflichtfeld. Anmeldung Abmeldung An welchem Ort halten Sie den Hund / die Hunde? * Dies ist ein Pflichtfeld. In welchem Ortsteil halten Sie den Hund / die Hunde? Erklärung zur Barrierefreiheit (PDF) Dialogverlauf Information Aktuelle Seite Persönliche Daten des Antragstellers Kommende Seite Angaben zu Ihrem Hund / Ihren Hunden Kommende Seite Angaben zu Ihrem Hund / Ihren Hunden Kommende Seite (besucht) Steuern & Ermäßigungen Kommende Seite Abmeldungen Kommende Seite Abgabegrund Wegzug Kommende Seite Abgabegrund Tod des Hundes Kommende Seite Abgabe des Hundes Kommende Seite Ermäßigungen begründen Kommende Seite Antrag einreichen Kommende Seite Abbrechen Zurück Weiter