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Anstehende Wartungsarbeiten

Dieser Service wird wegen Wartungsarbeiten von Montag, 15. Juni 2026 um 07:59:00 Mitteleuropäische Sommerzeit bis voraussichtlich Montag, 15. Juni 2026 um 13:00:00 Mitteleuropäische Sommerzeit nicht zur Verfügung stehen.

Hunde: anmelden / abmelden

Information

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In diesem Verfahren können Sie Ihren Hund an- bzw. abmelden.

Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie kann von den Gemeinden nach kommunalem Satzungsrecht für das Halten von Hunden erhoben werden.

Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.

Je nach Regelung in der Gemeinde erhält der Hundehalter eine Hundesteuermarke, die mitgeführt oder am Halsband des Hundes befestigt und nach Abmeldung wieder abzugeben ist.

Je nach Regelung in der Gemeinde ist ein Hund, der älter als drei Monate ist, durch ein elektronisches Kennzeichen (Transponder) mit einer Kennnummer zu kennzeichnen. Diese Nummer ist bei An- oder Abmeldung anzugeben.


Weitere Informationen aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein

Was möchten Sie vornehmen? Dies ist ein Pflichtfeld.

Erklärung zur Barrierefreiheit (PDF)