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Programm Umsetzung digitaler Masterplan Kultur

Antrag auf Förderung aus dem Förderprogramm digitale Transformation in Kultureinrichtungen – Förderprogramm Umsetzung digitaler Masterplan Kultur

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Herzlich willkommen zum Antrag auf Gewährung einer Zuwendung aus dem aus dem Förderprogramm digitale Transformation in Kultureinrichtungen – Förderprogramm Umsetzung digitaler Masterplan Kultur.

Ziel des Förderprogramms „Umsetzung digitaler Masterplan Kultur“ ist es, Kultureinrichtungen bei der digitalen Transformation zu unterstützen und damit einen Innovationsimpuls für die kulturelle Infrastruktur in Schleswig-Holstein zu geben. Das Förderprogramm beruht auf der Überzeugung, dass seine Umsetzung einen Innovationsschub für die gesamte kulturelle Infrastruktur und damit eine gesellschaftliche Stärkung bewirken kann. Bitte beachten Sie dazu die Förderrichtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der digitalen Transformation in Kultureinrichtungen – Förderprogramm Umsetzung digitaler Masterplan Kultur des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Schleswig-Holstein in der Fassung vom 5. Juli 2021.

Am Ende des Antragsverfahrens werden Sie gebeten, Unterlagen zu Ihrem geplanten Vorhaben hochzuladen. Bitte halten Sie folgende Dokumente bereit:

  • Die genaue Beschreibung des Projektes und der Projektziele inklusive der Höhe der beantragten Zuwendung sowie eine Erklärung zur Nachhaltigkeit des Projekts nach Auslaufen des Förderzeitraums,
  • einen Zeit- und Maßnahmenplan,
  • einen Kosten- und Finanzierungsplan, der sämtliche Einnahmen und Ausgaben enthält, die im Zusammenhang mit dem Projekt stehen, insbesondere sind weitere beantragte und/oder bewilligte öffentliche oder private Fördermittel aufzuführen,
  • eine getrennte Ausweisung von wirtschaftlichen und nichtwirtschaftlichen Tätigkeiten im Kosten- und Finanzierungsplan des Projekts,
  • eine Erklärung zur Gewinnerzielungsabsicht,
  • eine Erklärung, dass mit dem beabsichtigten Projekt noch nicht begonnen wurde. Soweit auf Antrag durch die Bewilligungsbehörde ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn zugelassen wurde, wird hierdurch kein Rechtsanspruch auf eine Landesförderung begründet,
  • eine Erklärung zum Vorsteuerabzug.


Vereine, Stiftungen oder Gesellschaften haben beim Erstantrag und/oder Veränderung dem Antrag folgende aktuelle Unterlagen beizufügen:

  • Satzung beziehungsweise Gesellschaftsvertrag
  • Auszug aus dem Vereins- bzw. Handelsregister

Es können nur Vorhaben gefördert werden, mit denen noch nicht begonnen wurde. Als Vorhabenbeginn ist grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages zu werten.

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