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Denkmalrechtliche Genehmigung der Privatsuche mit und ohne Mess- und Suchgeräten

Optionale Anmeldung

Für die private Suche nach archäologischen Gegenständen bedarf es in Schleswig-Holstein immer einer Genehmigung, damit mögliche archäologische Fundstücke bei der Suche nicht beschädigt, beeinträchtigt oder zerstört werden.

Für diesen Vorgang ist optional eine Anmeldung möglich.

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