Niederlassung in Deutschland
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Willkommen beim Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein zur Niederlassung in Deutschland!
Der Einheitliche Ansprechpartner ermöglicht es Ihnen in Umsetzung von Art 57a der Richtlinie 2005/36/EG auch Ihren Antrag elektronisch zu stellen.
Die hier angebotene elektronische Antragstellung ist nur vorgesehen für Bürgerinnen und Bürger, die innerhalb eines Mitgliedstaates der EU, des EWR oder der Schweiz eine Niederlassung in Deutschland gründen und selbständige Erwerbstätigkeiten aufnehmen und ausüben wollen. Für die Niederlassung in Deutschland außerhalb der EU, des EWR oder der Schweiz besteht kein Anspruch, die Niederlassung in Deutschland zu beantragen.
Voraussetzungen für die Gründung einer Niederlassung in Deutschland finden Sie unter
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Bitte beachten Sie, dass die Niederlassung in Deutschland die Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschlusses voraussetzt. Weitere Informationen zur Berufsanerkennung finden Sie unter
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Bitte wählen Sie einen Beruf zur Gründung einer Niederlassung in Deutschland
Quelle: Informationsportal der Bundesregierung im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung: Anerkennung in Deutschland